Es erreichen uns immer wieder Fragen, wo die Unterschiede zwischen sog. freien Clubs und eingetragenen Vereinen liegen.

Heute wollen wir euch kurz darstellen, wie wir dieses Thema im Country & Western Verbund Southernstars e.V. verstehen. Vieles davon wurde uns auch von Juristen bestätigt. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass unsere Darstellungen keinesfalls als Rechtsberatung oder dergleichen zu verstehen ist, sondern lediglich unsere Vorgehensweise zur Absicherung von nicht eingetragenen Vereinen (kurz n.e.V.) darstellt. Wir haben uns intensiv mit diesem  Thema auseinandergesetzt und ein Konzept entwickelt um dieses Risiko weitestgehend einzudämmen.

  •   Nicht eingetragene Vereine (n.e.V.) sind vor dem Gesetz  keine juristische Person und somit nur bedingt rechtsfähig.
  •   Handelnde Personen für einen n.e.V. haften immer neben dem Clubvermögen dem Dritten gegenüber auch persönlich mit ihrem Privatvermögen –  gleichgültig, ob er mit oder ohne Auftrag handelt. Ein Haftungsausschluss durch eine Satzung oder Club-Ordnung ist nicht möglich.
  •   Im Falle eines Rechtsstreits eines n.e.V., muss dieser von der Gesamtheit der Mitglieder geführt werden.
  •   Veranstaltungen können nicht direkt unter den Namen eines n.e.V. durchgeführt werden (Haftung!).
  •   Einnahmen zum Beispiel aus Mitgliederbeiträgen oder anderen Einkünften müssen dem Finanzamt gemeldet werden.

An den oben angeführten Punkten ist erkennbar, dass ein n.e.V ein erhebliches Haftungsrisiko für seine handelnden Mitglieder birgt.

Zum Beispiel sind viele Linedance Clubs keine eingetragenen Vereine. Ebenso gibt es zahlreiche Country und Western Clubs, die sich nur als Stammtisch oder ähnlich verstehen.

Unser Konzept zur Integration bei Southernstars e.V.

  •   Alle Mitglieder des n.e.V. sollten auch Mitglied bei Southernstars e.V. werden.
  •   Wer keine Mitgliedschaft bei Southernstars e.V. wünscht, wird als Gast des n. e. V. behandelt.
  •   Der n. e. V. wird als eigene Abteilung bei Southernstars e.V. in die jeweilige Sparte integriert. Als Abteilungsname bleibt der Name des n. e. V. erhalten.
  •   Der Jahresbeitrag bei Southernstars e.V. beträgt derzeit 12 € pro Mitglied pro Jahr. Aufnahmegebühren fallen keine an. Durch eine Abteilungsordnung werden Abteilungs- bzw. Spartenbeiträge festgelegt.
  •   Die bisherige Kasse wird zukünftig als „Abteilungskasse“ bei Southernstars e.V. geführt. Die angesammelten Beträge stehen jedoch ausschließlich der jeweiligen Abteilung zu.    

             Vorteile für den n. e. V.

  •   Das Haftungsrisiko wird für die handelnden Personen des n.e.V. erheblich reduziert.
  •   Alle Mitglieder des n.e.V. werden Mitglieder in einem rechtsfähigen Verein.
  •   Es besteht Versicherungsschutz für alle Mitglieder.
  •   Veranstaltungen sind abgesichert.
  •   Die Einnahmen und Ausgaben werden in einer ordnungsgemäßen Buchführung erfasst.
  •   Die Mitglieder werden DSGVO-konform verwaltet.
  •   Die Abteilungsleiter werden bei der Durchführung ihrer Arbeit unterstützt.

Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen ein wenig Licht ins Dunkel gebracht haben.

Die Vorstandschaft

Southernstars e.V.