Ab dem 25. Mai 2018 regelt die EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) die Grundlagen des Datenschutzes in der Europäischen Union.
Ab diesem Zeitpunkt gilt das neue EU-Recht, ergänzt durch ein ebenfalls neues nationales Recht!
Die DSGVO bringt nicht nur für Unternehmen und Behörden, sondern auch für Vereine tiefgreifende Änderungen mit sich. Vereine unterfallen (auch bisher schon) dem Datenschutzrecht – mit allen Konsequenzen. Sie müssen z.B. nicht nur entsprechende Sicherungsmaßnahmen treffen, sondern sich u.a. auch die Frage beantworten, ob sie einen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen haben.
Infolge der neuen EU-Verordnung ergeben sich auch Änderungen in den Rechten der Personen, denen die Daten gehören. Auch Vereine müssen Auskunftsverlangen entsprechen, Sicherungsmaßnahmen treffen, ihre Speicher- und Kommunikationslösungen (insbesondere bei Cloud-Nutzungen und der Verwendung außereuropäischer Messengerdienste) rechtskonform gestalten oder auch für viele Arten personenbezogener Daten speziell zu gestaltende Einwilligungserklärungen einholen.
Dies und vieles mehr erfordert intensive Beschäftigung mit der Frage Datenschutz, denn auch die Bußgelder steigen enorm an. Wir können deswegen nur jedem nahelegen, sich mit dem Datenschutzthema zu beschäftigen!
Wir als Southernstars e.V. haben nun alle Sicherungsmaßnahmen getroffen und werden z.B. ab sofort keine Mitgliedernamen oder -bilder, deren Herkunft unbekannt ist, auf unseren Internetplattformen anzeigen. Ausgenommen hiervon sind Firmen und Unternehmen.
Wer Hilfe oder Unterstützung braucht, kann sich gerne bei uns per E-Mail unter info(at)southernstars.de melden. Wir stellen dann einen Kontakt zu einem Datenschutz-Fachmann her, der euch sicher behilflich ist.
Die Vorstandschaft Southernstars e.V.